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  P - Konto
 

Ab Juli wird es in Deutschland erstmals ein pfändungsfreies Konto, das sogenannte P-Konto, geben. Unsere Zeitung befragte dazu die Finanzexpertin vom Bundesverband der Verbraucherzentralen in Berlin, Christina Beck. Was ist das Besondere an dem neuen P-Konto?

Erstmals wird damit das Existenzminimum der Kontoinhaber unbürokratisch vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt.

Das hat der Gesetzgeber doch aber auch schon in der Vergangenheit getan?

Zwar hatte jeder Mensch theoretisch Anspruch darauf, dass ihm das Existenzminimum verbleibt. Auch wenn er Schulden gemacht hatte und wenn diese dann mittels Kontopfändung vollstreckt wurden. . .

. . . aber?

In der Praxis war es bislang so, dass das komplette Konto gepfändet wurde. Es war gewissermaßen dicht, der Kontoinhaber kam nicht mehr dran. Er musste also beim Vollstreckungsgericht beantragen, dass er sein Existenzminimum zurückerhält. Das war aufwendig und die Vollstreckungsgerichte benötigten für die Bearbeitung in der Regel zwei bis vier Wochen. So lange stand der Schuldner ohne Geld da.

Ein menschenunwürdiger Zu- stand für Verschuldete, oder?

Die Situation war für viele Betroffene nicht einfach. Daher hat der Gesetzgeber sie auch geändert. Ich persönlich sehe das als einen Meilenstein.

Wie hoch ist denn das Existenzminimum?

Es gibt einen fixen Sockelbetrag, der automatisch gewährt wird. Der liegt bei 985,15 Euro, kann aber je nach Lebenssituation beispielsweise durch Unterhaltspflichten auch höher sein. Beispielsweise beträgt die Summe bei Unterhaltspflicht für

eine Person: 1533,91 Euro;zwei Personen: 1562,47 Euro;drei Personen: 1769,03 Euro;vier Personen: 1975,59 Euro.

Lässt sich darüber noch mehr Geld vor dem Zugriff des Gerichtsvollziehers beziehungsweise Vollstreckungsgerichtes aufs Konto schützen?

Der genannte Grundfreibetrag von 985,15 Euro ist ohne Antrag für jeden Kalendermonat pfändungsfrei. Hierüber kann also der Konto-Inhaber im Rahmen des Girokontos frei verfügen. Ein über diesen Grundfreibetrag hinaus gehender weiterer Betrag kann mittels einer Bescheinigung zusätzlich pfändungsfrei gestellt werden. Das wären zum einen die bereits genannten Unterhaltspflichten. Zum anderen trifft das aber auch für Menschen zu, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben und Hartz IV bekommen oder andere Sozialleistungen erhalten wie Kindergeld oder Unterhalt.

Wie kommt man nun zu einem solchen P-Konto?

Jedes Girokonto lässt sich in ein pfändungsfreies Konto umwandeln. Darauf hat man ab 1. Juli 2010 einen Rechtsanspruch. Der Kontoinhaber beantragt das P-Konto bei seiner Bank.

Auf ein Girokonto allerdings hat man bislang noch keinen Rechtsanspruch.

Das stimmt, das bleibt auch so. Es gilt also: Nur wer bereits ein Girokonto hat, kann dieses auch in ein pfändungsfreies Konto umwandeln lassen.

Und wer mehrere Girokonten besitzt? Kann der alle Girokonten in P-Konten umwandeln lassen und den Freibetrag mehrfach nutzen?

Nein, das geht nicht. Jeder darf nur ein P-Konto führen.

Wie prüft die Bank das?

Über eine Schufa-Anfrage.

Was passiert bei Girokonten, die beispielsweise bei Ehepaaren zwei Kontoinhaber aufweisen?

Ein pfändungsfreies Konto darf immer nur von einer Person geführt werden. Eine gemeinsame Kontoinhaberschaft ist beim P-Konto nicht erlaubt. Ehepaare könnten allerdings zwei Girokonten also für jeden Partner eins einrichten und dann umwandeln lassen. Dann hätte jeder ein P-Konto.

Spielt es denn eine Rolle, woher das Einkommen stammt, das man auf dem Konto hat?

Nein. Es ist egal, ob es aus Arbeitseinkommen, Kapitaleinkünften, Sozialleistungen oder sonstigen Einkünften stammt.

Existieren Vorgaben, was mit dem pfändungsfreien Guthaben bezahlt werden darf und was nicht?

Nein, man kann es als Bargeld abheben, man kann auch Daueraufträge, Überweisungen oder Einzugsermächtigungen damit bestreiten.

Wie schnell wird aus dem Girokonto auf Nachfrage bei der Bank ein P-Konto?

Das darf maximal vier Tage dauern. Dies gilt im Übrigen auch bei einer bereits bestehenden Pfändung. Übrigens: Über den pfändungsfreien Betrag kann man einen kompletten Kalendermonat lang verfügen. Wird ein Teil nicht verbraucht, kann dieser auf den nächsten Monat übertragen werden.

Wie viel kostet die Umwandlung in ein P-Konto?

Die Umwandlung selbst kostet nichts. Aber das Girokonto kostet natürlich Gebühren, die von Bank zu Bank stark differieren. Noch ist nicht bekannt, ob die Banken womöglich die Kontoführungsgebühren für ein Girokonto mit P-Konto-Option erhöhen werden. Der Gesetzgeber allerdings weist in seiner Gesetzesbegründung die Banken darauf hin, "angemessene Gebühren" zu verlangen.

Quelle: Thüringer Allgemeine

 
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