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  Wieviel zum Leben bleibt und was ist alles pfändbar
 

Wieviel zum Leben bleibt und was ist alles pfändbar

Wieviel Ihnen zum Leben bleibt richtet sich nach der aktuellen

Pfändungstabelle.

Diese richtet sich nach dem Einkommen und nach der Anzahl

der unterhaltspflichtigen Personen im Haushalt. Die Tabelle

folgt auf den nächsten Seiten. Kindergeld gehört den Kindern

und ist deshalb nicht pfändbar.

Pfändbar sind folgende Einkommen

- Abfindung wegen Verlustes des Arbeitsplatzes ( Hier besteht

aber die Möglichkeit, da es sich um eine " nicht wiederkehr-

end zahlbare Vergütung" nach § 850i ZPO handelt, Pfän-

dungsschutz zu beantragen. )

- Dreizehntes Monatsgehalt

- Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall

- Gewinn- / Umsatzbeteiligung

- Jubiläumszuwendungen

- Lohnsteuerjahresausgleich ( in der Wohlverhaltensperiode

nur wenn dafür ein Beschluss vorliegt. Falls Steuerschulden

beim Finanzamt kann dieses ebenfalls in der WVP pfänden )

- Mutterschutzlohn

- Urlaubsabgeltung ( Ausbezahlen von Urlaubstagen )

- Zuschläge für Sonn-, Feiertags und Nachtarbeit.

Zu 50 % Pfändbar

- Mehrarbeitsvergütung ( In der Regel ab der 168 Arbeitsstunde

im Monat )

Unpfändbar

- Direktversicherung durch Gehaltumswandlung ( Pensionskasse

etc )

- Urlaubsgeld

- Weihnachtsgeld bis zur Hälfte eines Monatslohn max. 500 Euro

- Gefahren-, Schmutz und Erschwerniszulagen

- Ausbildungsvergütung ( § 850a Nr. 6 ZPO )

 

 

 
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