Wieviel zum Leben bleibt und was ist alles pfändbar
Wieviel Ihnen zum Leben bleibt richtet sich nach der aktuellen
Pfändungstabelle.
Diese richtet sich nach dem Einkommen und nach der Anzahl
der unterhaltspflichtigen Personen im Haushalt. Die Tabelle
folgt auf den nächsten Seiten. Kindergeld gehört den Kindern
und ist deshalb nicht pfändbar.
Pfändbar sind folgende Einkommen
- Abfindung wegen Verlustes des Arbeitsplatzes ( Hier besteht
aber die Möglichkeit, da es sich um eine " nicht wiederkehr-
end zahlbare Vergütung" nach § 850i ZPO handelt, Pfän-
dungsschutz zu beantragen. )
- Dreizehntes Monatsgehalt
- Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall
- Gewinn- / Umsatzbeteiligung
- Jubiläumszuwendungen
- Lohnsteuerjahresausgleich ( in der Wohlverhaltensperiode
nur wenn dafür ein Beschluss vorliegt. Falls Steuerschulden
beim Finanzamt kann dieses ebenfalls in der WVP pfänden )
- Mutterschutzlohn
- Urlaubsabgeltung ( Ausbezahlen von Urlaubstagen )
- Zuschläge für Sonn-, Feiertags und Nachtarbeit.
Zu 50 % Pfändbar
- Mehrarbeitsvergütung ( In der Regel ab der 168 Arbeitsstunde
im Monat )
Unpfändbar
- Direktversicherung durch Gehaltumswandlung ( Pensionskasse
etc )
- Urlaubsgeld
- Weihnachtsgeld bis zur Hälfte eines Monatslohn max. 500 Euro
- Gefahren-, Schmutz und Erschwerniszulagen
- Ausbildungsvergütung ( § 850a Nr. 6 ZPO )