Welche "Obliegenheiten" sind Ihnen im Verbraucherinsolvenz-
verfahren auferlegt ??
"Obliegenheiten" bedeuted ganz einfach Pflichten. Nach § 295
InsO sind dies folgende
- Wenn Sie ohne Beschäftigung sind, müssen Sie sich um sol-
che bemühen. Sie dürfen keine zumutbare ablehnen. Deshalb
alle Bewerbungsschreiben, Antwortschreiben gut aufheben.
- Dem Treuhänder auf Verlangen das gewünschte aushändigen
( regelmäßig Lohnabrechnungen etc.)
- Dem Treuhänder die neue Adresse mitteilen, wenn Sie umzie-
hen.
Der Ehegatte / Lebensgefährte muss in folgenden Fällen für die
Schulden des Schuldners einstehen
- Wenn der Ehegatte gemeinsam mit dem Schuldner einen Ver-
brauchskredit unterschrieben hat.
- Wenn der Ehegatte für den Schuldner eine Bürgschaft unter-
schrieben hat.
- Wenn die Schulden gemeinschaftlich in der Ehe entstanden
sind.
Falls in der gemeinschaftlichen Wohnung Gegenstände vorhan-
den sind, welche evtl. gepfändet werden können ( Hochklas-
sige Einrichtung, Schmuck etc. ) sollte der Ehegatte / Lebens-
gefährte anhand von Kaufbelegen nachweisen können, dass
diese Gegenstände seine sind. Normale Einrichtungsgegen-
stände unterliegen in der Regel dem Pfändungsschutz.